Wildtiere in der Tierklinik Lüneburg

Wildtiere in der Tierklinik Lüneburg

Ein Wildtier gefunden, was jetzt?

Verletzte, geschwächte oder kranke Wildtiere werden regelmäßig in unsere Tierklinik gebracht. Insbesondere während der Jungtierzeit im Frühjahr und Sommer steigt die Zahl dieser Patienten deutlich an. Häufig besteht die Erwartung, dass die Tiere nach ihrer Abgabe vollständig von uns versorgt werden. Dies ist jedoch leider nicht möglich.

Bevor Sie ein Wildtier aufnehmen, prüfen Sie bitte zunächst, ob es tatsächlich Hilfe benötigt. Ist das Tier unverletzt, sollte es grundsätzlich am Fundort verbleiben. Viele Jungtiere werden von ihren Elterntieren zeitweise allein gelassen, ohne dass sie verlassen wurden. Sie werden in der Regel weiterhin versorgt.

Wirkt ein Tier geschwächt, weist jedoch keine offensichtlichen Verletzungen auf, wenden Sie sich bitte an eine Wildtierauffangstation oder den zuständigen Jagdausübungsberechtigten und stimmen Sie das weitere Vorgehen dort ab.

Sind dagegen sichtbare Verletzungen vorhanden, sichern Sie das Tier unter Beachtung Ihres eigenen Schutzes und bringen Sie es nach vorheriger telefonischer Ankündigung zu uns. So können wir die medizinische Erstversorgung bestmöglich vorbereiten.

Wer ein Wildtier mitnimmt, übernimmt Verantwortung

Mit der Aufnahme eines Wildtieres geht die Verantwortung auf die Person über, die das Tier gefunden und mitgenommen hat. Das bedeutet, dass sich der:die Finder:in um die weitere Versorgung kümmern muss. Dazu zählen nicht nur Pflege und Unterbringung, sondern auch potenziell entstehenden Kosten, einschließlich einer notwendigen tierärztlichen Behandlung.

Was ist rechtlich zu beachten?

Nicht jedes Wildtier darf ohne Weiteres aufgenommen werden.

Wildtiere, die nicht dem Jagdrecht unterliegen, dürfen in einer Notsituation aufgenommen und versorgt werden. Ziel muss jedoch immer sein, das Tier nach seiner Genesung wieder in seinem natürlichen Lebensraum auszuwildern.

Bei Wildtieren, die dem Jagdrecht unterliegen, gelten andere gesetzliche Vorgaben. Dazu gehören unter anderem Rehe, Füchse, Feldhasen, Waschbären, Wildenten sowie Greifvögel. Diese Tiere dürfen auch im Falle einer Verletzung nicht eigenständig mitgenommen werden.

Stattdessen muss unverzüglich der:die zuständige Jagdausübungsberechtigte oder alternativ die Polizei beziehungsweise das Ordnungsamt informiert werden. Die gesetzlich erforderliche Meldung muss durch die Person erfolgen, die das Tier gefunden hat. Tierkliniken oder Wildtierstationen können diese Verpflichtung nicht übernehmen.

Welche Hilfe leisten wir?

Unsere Aufgabe ist die medizinische Notfallversorgung von Wildtieren. Ist eine Untersuchung oder Behandlung erforderlich und können wir diese fachlich leisten, übernehmen wir sie selbstverständlich.

Da unsere Praxis auf Klein- und Heimtiere spezialisiert ist, sind unseren diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten bei Wildtieren jedoch Grenzen gesetzt. Daher kann es vorkommen, dass wir Sie zur weiteren Versorgung an spezialisierte Einrichtungen oder Kolleg:innen überweisen müssen.

Eine längerfristige Betreuung, stationäre Unterbringung, Pflege, Aufzucht oder spätere Auswilderung gehören nicht zu unserem Leistungsangebot. Diese Aufgaben liegen in der Verantwortung der findenden Person beziehungsweise einer hierfür geeigneten Auffang- oder Pflegeeinrichtung.

Die Kosten der tierärztlichen Behandlung sind grundsätzlich von der Person zu tragen, die das Tier aufgenommen hat. Sie richten sich nach den erforderlichen Untersuchungen, Behandlungen und den eingesetzten Medikamenten. Bei Fragen zu den voraussichtlichen Kosten informieren wir Sie selbstverständlich gerne.